Mutterschutz – ein Begriff, der dir während deiner Schwangerschaft sicher schon begegnet ist. Doch was steckt eigentlich hinter dem Mutterschutz? Das Mutterschutzgesetz (MuschG) bietet werdenden Müttern besonderen Schutz.
Es tauchen viele praktische Fragen auf: Wie lange gilt er? Was passiert mit meinem Gehalt und welche Rechte habe ich als werdende Mutter?
Unser Guide ist hier, um dich durch diese wertvolle Zeit zu begleiten. Damit kannst du dich voll und ganz auf dich und dein kleines Wunder konzentrieren.
Was ist Mutterschutz?
Mutterschutz umfasst gesetzliche Regelungen, die dich und dein ungeborenes Kind während der Schwangerschaft und nach der Geburt schützen. Dazu gehören beispielsweise:
- Kündigungsschutz
- Beschäftigungsverbote bei gesundheitlicher Gefährdung
- Freistellungen für Vorsorgeuntersuchungen.
Aber auch finanzielle Absicherung und Regelungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz sind Bestandteil.
Der Mutterschutz ist wichtig für deine Sicherheit und Gesundheit und dein Wohlbefinden. Schließlich sollst du diese besondere Zeit ohne Stress erleben können!
Mutterschutz wie lange vor und nach der Geburt?
Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Wenn dein Baby früher geboren wird, verlängert sich die Schutzfrist entsprechend, sodass du insgesamt 14 Wochen Schutzfrist hast.
Ausnahmen gibt es bei besonderen Umständen:
- Frühgeburten oder Mehrlingen erhöhen die nachgeburtliche Schutzfrist auf 12 Wochen.
- Kinder mit Behinderung: Auch hier kannst du eine Verlängerung der Mutterschutzfrist bei deiner Krankenkasse beantragen.
Während der 6 Wochen vor der Geburt kannst du freiwillig weiter arbeiten, wenn du das ausdrücklich wünschst. Nach der Geburt gilt jedoch ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Wir wissen, dass es manchmal schwierig sein kann, den Überblick über all die Fristen und Regelungen zu behalten . Wir haben uns etwas für die Berechnung des Mutterschutzes überlegt!
Wir bieten dir einen praktischen und leicht zugänglichen Chat an, den du in der rechts unten findest. Wie lange der Mutterschutz ist kannst du einfach ausrechnen lassen.
Dort kannst du unkompliziert deinen persönlichen Mutterschutz-Zeitraum berechnen. Dazu erhältst Unterstützung, um alle wichtigen Details im Blick zu behalten.
Welche Beschäftigungsverbote gibt es?
Als Schwangere darfst du nicht arbeiten, wenn dabei für dich oder dein Kind eine sogenannte „unverantwortbare Gefährdung“ besteht. Beispiele hierfür sind:
- Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr.
- Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (nur mit besonderer Genehmigung erlaubt).
- Arbeiten mit körperlich belastenden Tätigkeiten wie Heben von schweren Lasten über 5 kg.
Kann dein Arbeitgeber keinen sicheren Arbeitsplatz bereitstellen, muss er dich einen anderen Arbeitsplatz versetzen oder ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Ärztliches Beschäftigungsverbot
Besteht aufgrund deines Zustands eine Gefahr für dich oder dein Kind, kann dir dein Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Dies kann Teil- oder Vollzeitarbeit betreffen, und der Arbeitgeber muss sich danach richten.
Beispiel
Stell dir vor, Anna ist in der 28. Woche schwanger und arbeitet in einem Lagerhaus, wo sie regelmäßig schwere Pakete über 5 kg tragen muss. Eines Tages bemerkt sie, dass sie sich nach der Arbeit besonders erschöpft und unwohl fühlt.
Anna wendet sich an ihren Arzt und beschreibt ihre Symptome. Nach einer gründlichen Untersuchung entscheidet der Arzt, dass für Anna ein Beschäftigungsverbot notwendig ist. So wird sowohl sie als auch ihr ungeborenes Kind geschützt.
Der Arzt stellt ein ärztliches Beschäftigungsverbot aus, das ihrem Arbeitgeber mitgeteilt wird. Annas Arbeitgeber ist verpflichtet, ihre Anweisungen zu befolgen. Er muss Anna entweder eine leichtere Tätigkeit anzubieten oder sie für die restliche Dauer ihrer Schwangerschaft freistellen.
Was ist der Kündigungsschutz?
Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist (mindestens 4 Monate nach der Entbindung) hast du Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber darf dir in dieser Zeit nicht kündigen. Es sei denn, eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegt vor (z. B. bei Betriebsschließung).
Besonders wichtig: Sollte dir gekündigt werden, bevor dein Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft wusste, hast du noch 2 Wochen Zeit, ihn darüber zu informieren. Damit kannst du den besonderen Kündigungsschutz noch geltend machen.
Beispiel
Nehmen wir an, Maria arbeitet als Bürokauffrau in einem mittelständischen Unternehmen. Sie hat erfahren, dass sie in der zehnten Woche schwanger ist. Eines Morgens erhält sie überraschend eine Kündigung.
Maria erinnert sich jedoch an ihren besonderen Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Da ihr Arbeitgeber nichts von ihrer Schwangerschaft wusste, informiert sie ihn noch am selben Tag. Dazu reicht sie eine ärztliche Bescheinigung nach.
Innerhalb weniger Tage wird die Kündigung zurückgezogen, und der Arbeitgeber bietet Maria weiterhin ihre Anstellung an.
Durch das Wissen und die Inanspruchnahme ihrer Rechte konnte Maria für die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes sorgen. Sie kann sich so voll und ganz auf ihre Gesundheit und die ihres Kindes konzentrieren.
Werden Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit bezahlt?
Ja! Dein Arbeitgeber muss dich freistellen, wenn sie notwendig sind und keine Termine außerhalb der Arbeitszeit möglich sind. Lohnabzüge darf es dafür nicht geben – auch nicht für die Dauer der Anfahrt.
Wie lange muss mich mein Arbeitgeber zum Stillen freistellen?
Bis zum ersten Geburtstag deines Kindes steht dir bezahlte Stillzeit zu. Du kannst hierfür entweder zweimal 30 Minuten oder eine ganze Stunde pro Tag freigestellt werden.
Falls du mehr als 8 Stunden arbeitest und keine lange Pausenzeit hast, können dir auch zweimal 45 Minuten oder eine 90-minütige Stillpause zustehen.
Achte darauf, diese Regelung rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber abzustimmen. Sollte es zu Konflikten kommen, kann die Aufsichtsbehörde unterstützen.
Besondere Regelungen bei Mehrlingen oder besonderen Umständen
Die Mutterschutzregelungen variieren, wenn du Mehrlinge erwartest oder dein Kind mit einer Behinderung geboren wird. Beispiele:
- Nach der Geburt von Mehrlingen hast du 12 Wochen Mutterschutz statt 8.
- Bei Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist ebenfalls, sodass insgesamt 18 Wochen Schutzfrist gelten.
Informiere dich bei deiner Krankenkasse oder der Aufsichtsbehörde, um deine Ansprüche genau zu kennen.
Mutterschutz bei Fehlgeburt, Totgeburt oder Schwangerschaftsabbruch
Auch in besonders schwierigen Zeiten bietet der Mutterschutz Schutz und Unterstützung. Nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche gilt der Kündigungsschutz noch 4 Monate. Zusätzlich bieten Krankenkassen und soziale Einrichtungen Unterstützung in Form von Beratung oder Mutterschaftsleistungen.
Mutterschutz und Urlaubsanspruch?
Nein. Die Zeit, die du im Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot verbringst, gilt als Arbeitszeit. Dein Urlaubsanspruch im Mutterschutz bleibt also bestehen und kannst du nach der Mutterschutzfrist oder nach der Elternzeit nehmen.
Falls du vor der Geburt noch Resturlaub hast, darf dir dieser nicht verfallen. Selbst wenn du direkt nach der Geburt in Elternzeit gehst, kannst du den Resturlaub danach nehmen.
Mutterschutz und Elternzeit?
Solltest du während der Elternzeit erneut schwanger werden, kannst du diese vorzeitig beenden. Dann kannst du die Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt) zu nutzen. Sprich hierfür rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber. Wichtig dabei ist, dass deine Ansprüche, wie etwa der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, auch weiterhin Bestand haben.
Beispiel
Stell dir vor, Anna erwartet ihr erstes Kind und der errechnete Geburtstermin liegt am 15. Juni. Sie arbeitet bis zum Beginn ihrer Mutterschutzfrist, die am 4. Mai startet, weiter. In dieser Zeit lohnt es sich für Anna, mit ihrem Arbeitgeber alle notwendigen Dokumente für das Mutterschaftsgeld und die Elternzeit vorzubereiten.
Nachdem Anna ihr Baby am 13. Juni zur Welt bringt, beginnt die Schutzfrist nach der Geburt, die bis zum 8. August andauert.
Während dieser gesamten Mutterschutzdauer erhält Anna weiterhin ihren vollen Lohn und ihr Arbeitsplatz bleibt ihr sicher. Zusätzlich genießt sie die Unterstützung durch ihre Krankenkasse.
Nach dem Mutterschutz entscheidet sich Anna, in Elternzeit zu gehen. So kann sie mit gutem Gewissen ihre Prioritäten auf ihr Baby richten.
Gilt Mutterschutz bei befristeten Arbeitsverträgen?
Der Mutterschutz endet automatisch mit dem Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags. Läuft der Vertrag während der Mutterschutzfrist aus, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Mutterschaftszahlungen. Du hast dann Anspruch auf Krankengeld.
Wichtig: Eine Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei der Verlängerung eines Vertrags ist verboten.
Gilt Mutterschutz in der Probezeit oder Ausbildung?
Ja, auch während der Probezeit und Ausbildung hast du vollen Anspruch auf Mutterschutz. Die Probezeit verlängert sich jedoch nicht durch die Mutterschutzfristen.
Während der Ausbildung kannst du bei Bedarf beantragen, deine Ausbildungszeit zu verlängern, etwa wenn du viele Fehlzeiten hattest. Sprich dafür mit deiner Ausbildungsstelle, Handwerkskammer oder IHK.
Mutterschutz für Studentinnen oder Schülerinnen?
Ja, auch Studentinnen und Schülerinnen fallen unter den Mutterschutz, wenn sie an verpflichtenden Veranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen. Verschiebungen oder Pausen dürfen dir keine Nachteile bringen.
Wenn du während oder nach der Schwangerschaft eine Beurlaubung vom Studium in Anspruch nehmen möchtest, informiere dich über mögliche Auswirkungen auf BAföG, Kindergeld und Versicherungen.
Mutterschutz und Rente – Gibt es Auswirkungen?
Während deiner Mutterschutzzeit zahlst du keine Beiträge zur Rentenversicherung, es werden dir jedoch sogenannte Anrechnungszeiten gutgeschrieben. Diese erhöhen später deine Rentenansprüche. Für die Kindererziehungszeit nach der Geburt gibt es zusätzliche Vorteile, da dich der Staat so behandelt, als hättest du Beiträge wie ein Durchschnittsverdiener gezahlt.
Beispiel
Stell dir vor, Maria ist Auszubildende zur Krankenschwester und befindet sich im zweiten Jahr ihrer Ausbildung. Sie erhält die erfreuliche Nachricht, dass sie schwanger ist.
Während ihrer Probezeit hatte sie sich besorgt gefragt, ob ihr Mutterschutz in der Ausbildung gewährleistet ist. Die guten Nachrichten sind, dass Maria vollen Anspruch auf Mutterschutz hat, auch während der Ausbildung.
Als sie aufgrund ihrer Schwangerschaft häufiger fehlt, bespricht sie mit ihrer Ausbildungsstelle eine mögliche Verlängerung der Ausbildungszeit, um sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Inhalte nachholt.
Unterstützt von ihrer Ausbildungsstelle und unter Einbeziehung der Handwerkskammer kann Maria beruhigt in ihrer Ausbildung fortfahren, ohne Angst haben zu müssen, benachteiligt zu werden.
Dein Mutterschutz – Dein Recht auf Sicherheit!
Der Mutterschutz bietet dir die Sicherheit, die du während der Schwangerschaft und nach der Geburt brauchst. Nutze die Zeit, um dich ganz auf dein neues Familienmitglied zu konzentrieren – und scheue dich nicht, deine Rechte in Anspruch zu nehmen.